In der Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen eliminiert, die zwischen Gesellschaften bestehen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden.
Das Vorgehen gleicht grundsätzlich dem der Schuldenkonsolidierung, greift dabei jedoch ausschließlich auf Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu.
Zusammen mit der Schuldenkonsolidierung wird die Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung häufig auch als Intercompany-Eliminierung (IC-Eliminierung) bezeichnet.
Hintergrund:
Bei der Überleitung einzelner Gesellschaften zum konsolidierten Konzern werden alle Verflechtungen zwischen den einbezogenen Gesellschaften eliminiert, so dass die gesamte Unternehmensgruppe so dargestellt wird, als wäre sie ein einziges Unternehmen. Da ein Unternehmen keine Umsätze oder Aufwendungen mit sich selbst haben kann, sind derartige Positionen zu eliminieren.
Die Überprüfung der einzelnen Beträge zwecks Vermeidung von Intercompany-Differenzen ist als Teil der Intercompany-Eliminierung zu sehen. Differenzen treten häufig infolge unterschiedlicher Währungen und ihrer Umrechnung auf, sie werden abhängig von den angewandten Rechnungslegungsstandards verarbeitet.