Tauschen Gesellschaften innerhalb eines Konzerns Waren oder Dienstleistungen aus, fällt – je nach Art der Transaktion – ein Gewinn in Form einer erwirtschafteten Marge beim Erbringer der Leistung an. Dieser Zwischengewinn (auch: Zwischenergebnis) ist innerhalb des konsolidierten Konzerns zu eliminieren.
Dies ist notwendig vor dem Hintergrund der Einheitstheorie und zudem sehr logisch: Ein Gewinn kann aus Sicht des Konzerns erst dann realisiert werden, wenn der Leistungsempfänger = der Käufer einer Ware oder Dienstleistung außerhalb des Konzerns steht.
Das Vorgehen und auch die Berücksichtigung von Ausnahmefällen folgt dabei den jeweils angewandten Rechnungslegungsstandards (bspw. HGB, IFRS oder US-GAAP).