Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung

In der Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen eliminiert, die zwischen Gesellschaften bestehen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden. Das Vorgehen gleicht grundsätzlich dem der Schuldenkonsolidierung, greift dabei jedoch ausschließlich auf Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu. Zusammen mit der Schuldenkonsolidierung wird die Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung häufig auch als Intercompany-Eliminierung (IC-Eliminierung) bezeichnet. Hintergrund: Bei der Überleitung„Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung“ weiterlesen