Schuldenkonsolidierung

In der Schuldenkonsolidierung werden sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten eliminiert, die zwischen Gesellschaften bestehen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Zusammen mit der Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung wird die Schuldenkonsolidierung häufig auch als Intercompany-Eliminierung (IC-Eliminierung) bezeichnet.

Hintergrund:

Bei der Überleitung einzelner Gesellschaften zum konsolidierten Konzern werden alle Verflechtungen zwischen den einbezogenen Gesellschaften eliminiert, so dass die gesamte Unternehmensgruppe so dargestellt wird, als wäre sie ein einziges Unternehmen. Da ein Unternehmen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten mit sich selbst haben kann, sind derartige Positionen zu eliminieren.

Die Überprüfung der einzelnen Beträge zwecks Vermeidung von Intercompany-Differenzen ist als Teil der Intercompany-Eliminierung zu sehen.